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Alters- und Pflegeheim Altershaamet Wilchingen

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 269 CHF, 57 CHF unter dem Median des Kantons (326 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 126 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 38 Plätze, im Jahresmittel zu 89.1 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1 Stellen je Platz, gegenüber 0.95 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 83.5 Jahre ein und bleiben 996 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Schaffhausen.

AdresseDorfstrasse 32, 8218 Osterfingen
GemeindeOsterfingen · 8218
KantonSchaffhausen
RechtsformStiftung (Art. 80 ff. ZGB)
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag269 CHF326 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag126 CHF128 CHF
Hotelleriekosten pro Tag74 CHF142 CHF
Plätze (alle Kategorien)3894.5
Auslastung (Langzeitaufenthalt)89.1 %97 %
Personal je Pflegeplatz10.95
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage1.21.15
Durchschnittsalter bei Eintritt83.5 Jahre83.35 Jahre
Personalfluktuation34.8 %36.4 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)996 Tage941.5 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)4.95.25

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Schaffhausen mit den nächstliegenden Kosten

La Residence Alters- und Pflegewohnheim AG (Schaffhausen) 251 CHF 18 CHF weniger
Alters- und Pflegeheim Schleitheim (Schleitheim) 297 CHF 28 CHF mehr
Wohn- und Pflegeheim Sonnmatt AG (Wilchingen) 298 CHF 29 CHF mehr
Alterszentrum und Spitex Neuhausen am Rheinfall (Neuhausen am Rhei) 235 CHF 34 CHF weniger
Alterszentrum Emmersberg (Schaffhausen) 320 CHF 51 CHF mehr

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Stiftung (Art. 80 ff. ZGB)) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Schaffhausen →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04