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Wer zahlt das Pflegeheim in der Schweiz? Die Rechnung, Zeile für Zeile

Die ausgewiesenen Kosten sind nicht, was die Bewohnerin zahlt. Seit 2011 verteilt Artikel 25a KVG die Pflege auf drei Träger, während die Unterkunft vollständig zulasten der Bewohnerin bleibt.

Die drei Träger der Pflegekosten

TrägerWas er übernimmt
Die Krankenversicherung (OKP)Einen festen Beitrag je Pflegestufe, vom Bundesrat festgelegt. Er hängt weder vom Kanton noch vom Heim ab: ein nationaler Betrag je Stufe, 1 bis 12.
Die BewohnerinHöchstens 20 % des vom Bundesrat festgelegten Höchstbeitrags, also maximal 21.60 CHF pro Tag. Einzelne Kantone verlangen weniger oder nichts.
Der Kanton (oder die Gemeinde)Die Restfinanzierung: alles, was nach Beitrag der Versicherung und Anteil der Bewohnerin an Pflegekosten übrig bleibt. Zuständig ist der Wohnsitzkanton, auch wenn das Heim anderswo liegt.

Und die Unterkunft?

Unterkunft und Betreuung — Zimmer, Mahlzeiten, Reinigung, Aktivierung — sind keine Pflege. Sie werden von keiner Versicherung übernommen und vollständig verrechnet. Das ist die Aufenthaltstaxe, der schwerste Posten: Schweizer Median 146 CHF pro Tag, rund 4'438 CHF im Monat.

Wenn die Mittel nicht reichen

Ergänzungsleistungen zur AHV/IV greifen, wenn Rente und Vermögen den Aufenthalt nicht decken. Sie werden bei der Ausgleichskasse des Wohnsitzkantons beantragt, nicht beim Heim.

Was vor der Unterschrift zu prüfen ist

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenversicherung das Pflegeheim?

Sie zahlt einen Teil der Pflege, nie die Unterkunft. Ihr Beitrag ist eine national festgelegte Pauschale je Pflegestufe.

Wie hoch ist mein Höchstanteil an den Pflegekosten?

Höchstens 21.60 CHF pro Tag, also 20 % des vom Bundesrat festgelegten Höchstbeitrags.

Wer zahlt bei einem Heim in einem anderen Kanton?

Der Wohnsitzkanton bleibt für die Restfinanzierung zuständig. Kann er keinen Platz in der Nähe anbieten, gelten die Regeln des Standortkantons.

Kosten →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04