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Alters- und Pflegeheim am Bach

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 318 CHF, 13.5 CHF unter dem Median des Kantons (331.5 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 119 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 65 Plätze, im Jahresmittel zu 99.2 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1 Stellen je Platz, gegenüber 1.05 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 83.8 Jahre ein und bleiben 1'030 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Solothurn.

AdresseSchulhausstrasse 14, 4563 Gerlafingen
GemeindeGerlafingen · 4563
KantonSolothurn
RechtsformStiftung (Art. 80 ff. ZGB)
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag318 CHF331.5 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag119 CHF164.5 CHF
Hotelleriekosten pro Tag137 CHF133.5 CHF
Plätze (alle Kategorien)6563.5
Auslastung (Langzeitaufenthalt)99.2 %97.8 %
Personal je Pflegeplatz11.05
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage11.05
Durchschnittsalter bei Eintritt83.8 Jahre83.65 Jahre
Personalfluktuation25.8 %37.2 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)1'030 Tage819 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)5.75.85

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Solothurn mit den nächstliegenden Kosten

Oepfelbaum Recherswil AG (Recherswil) 318 CHF
Alterszentrum Wengistein (Solothurn) 318 CHF
Alters- und Pflegeheim Ischimatt (Langendorf) 316 CHF 2 CHF weniger
Alters- und Pflegeheim Brüggli (Dulliken) 321 CHF 3 CHF mehr
Alterszentrum Baumgarten AG (Bettlach) 321 CHF 3 CHF mehr

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Stiftung (Art. 80 ff. ZGB)) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Solothurn →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04