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Alters- und Pflegeheim Grüneck

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 337 CHF, 60 CHF unter dem Median des Kantons (397 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 134 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 34 Plätze, im Jahresmittel zu 90.9 % belegt. Die Betreuung liegt bei 0.9 Stellen je Platz, gegenüber 1.1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 80.8 Jahre ein und bleiben 1'014 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Zürich.

AdresseBrüschägertenweg 12, 8626 Ottikon (Gossau ZH)
GemeindeOttikon (Gossau ZH) · 8626
KantonZürich
RechtsformStiftung (Art. 80 ff. ZGB)
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag337 CHF397 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag134 CHF166 CHF
Hotelleriekosten pro Tag151 CHF167 CHF
Plätze (alle Kategorien)3454
Auslastung (Langzeitaufenthalt)90.9 %94 %
Personal je Pflegeplatz0.91.1
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage1.11.2
Durchschnittsalter bei Eintritt80.8 Jahre83.6 Jahre
Personalfluktuation33.3 %44.7 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)1'014 Tage753 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)6.35.8

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Zürich mit den nächstliegenden Kosten

Tertianum Gartenhof (Winterthur) 337 CHF
Alters- und Pflegeheim Böndler (Bauma) 336 CHF 1 CHF weniger
Alters- und Pflegeheim Sonnengarten (Hombrechtikon) 338 CHF 1 CHF mehr
Seniorenzentrum Vivale Neuhegi (Winterthur) 335 CHF 2 CHF weniger
Zentrum Rämismühle (Rämismühle) 339 CHF 2 CHF mehr

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Stiftung (Art. 80 ff. ZGB)) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Zürich →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04