EMS Suisse

StartseiteThurgau → Alters- und Pflegeheim National

Alters- und Pflegeheim National

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 274 CHF, 28.5 CHF unter dem Median des Kantons (302.5 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 152 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 25 Plätze, im Jahresmittel zu 91.4 % belegt. Die Betreuung liegt bei 0.8 Stellen je Platz, gegenüber 0.9 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 83.5 Jahre ein und bleiben 745 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Thurgau.

AdresseBrühlstrasse 3, 9320 Arbon
GemeindeArbon · 9320
KantonThurgau
RechtsformStiftung (Art. 80 ff. ZGB)
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag274 CHF302.5 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag152 CHF137.5 CHF
Hotelleriekosten pro Tag140 CHF130.5 CHF
Plätze (alle Kategorien)2553.5
Auslastung (Langzeitaufenthalt)91.4 %95.85 %
Personal je Pflegeplatz0.80.9
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage0.71
Durchschnittsalter bei Eintritt83.5 Jahre82.95 Jahre
Personalfluktuation45.7 %40.1 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)745 Tage782 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)4.25.7

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Thurgau mit den nächstliegenden Kosten

Brünnliacker Wohn- und Pflegezentrum (Guntershausen b.) 273 CHF 1 CHF weniger
Liebenau Debora (Amriswil) 275 CHF 1 CHF mehr
Seniorenzentrum Horn (Horn) 277 CHF 3 CHF mehr
Alters- und Pflegeheim Steckborn (Steckborn) 278 CHF 4 CHF mehr
Wohngemeinschaft Bühl AG (Münchwilen) 266 CHF 8 CHF weniger

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Stiftung (Art. 80 ff. ZGB)) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Thurgau →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04