EMS Suisse

StartseiteSt. Gallen → Alters- und Pflegeheim Rosengarten Thurvita AG

Alters- und Pflegeheim Rosengarten Thurvita AG

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 298 CHF, 7 CHF unter dem Median des Kantons (305 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 124 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 18 Plätze, im Jahresmittel zu 88.6 % belegt. Die Betreuung liegt bei 0.8 Stellen je Platz, gegenüber 0.9 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 82.4 Jahre ein und bleiben 1'678 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons St. Gallen.

AdresseKonstanzerstrasse 10, 9512 Rossrüti
GemeindeRossrüti · 9512
KantonSt. Gallen
RechtsformAktiengesellschaft
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag298 CHF305 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag124 CHF136 CHF
Hotelleriekosten pro Tag115 CHF136 CHF
Plätze (alle Kategorien)1861
Auslastung (Langzeitaufenthalt)88.6 %94.75 %
Personal je Pflegeplatz0.80.9
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage0.90.9
Durchschnittsalter bei Eintritt82.4 Jahre83.2 Jahre
Personalfluktuation18.8 %39.1 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)1'678 Tage932 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)5.75.2

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime St. Gallen mit den nächstliegenden Kosten

Wohn- und Pflegeheim Lindenbaum (Züberwangen) 298 CHF
Sana Fürstenland AG - Betagtenzentrum Schwalbe (Gossau) 299 CHF 1 CHF mehr
Rajovita Pflegewohnungen Porthof (Jona) 299 CHF 1 CHF mehr
Altersheim Allmend (Bad Ragaz) 295 CHF 3 CHF weniger
Alterswohnheim Möösli (Gams) 294 CHF 4 CHF weniger

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Aktiengesellschaft) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime St. Gallen →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04