EMS Suisse

StartseiteBasel-Stadt → Alters- und Pflegeheim St. Elisabethenheim

Alters- und Pflegeheim St. Elisabethenheim

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 331 CHF, 19 CHF unter dem Median des Kantons (350 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 134 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 73 Plätze, im Jahresmittel zu 98.7 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1 Stellen je Platz, gegenüber 1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 87.1 Jahre ein und bleiben 717 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Basel-Stadt.

AdresseAllmendstrasse 40, 4058 Basel
GemeindeBasel · 4058
KantonBasel-Stadt
RechtsformStiftung (Art. 80 ff. ZGB)
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag331 CHF350 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag134 CHF140 CHF
Hotelleriekosten pro Tag136 CHF145 CHF
Plätze (alle Kategorien)7374
Auslastung (Langzeitaufenthalt)98.7 %95.5 %
Personal je Pflegeplatz11
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage1.21.1
Durchschnittsalter bei Eintritt87.1 Jahre84.2 Jahre
Personalfluktuation37.7 %44.1 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)717 Tage854 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)5.16

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Basel-Stadt mit den nächstliegenden Kosten

Alterszentrum Alban-Breite (Basel) 331 CHF
Bethesda Alterszentrum Gellert Hof (Basel) 330 CHF 1 CHF weniger
Senevita Gellertblick (Basel) 333 CHF 2 CHF mehr
Stiftung Haus Momo Pflegeheim (Basel) 325 CHF 6 CHF weniger
Pflegeheim Wendelin (Riehen) 325 CHF 6 CHF weniger

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Stiftung (Art. 80 ff. ZGB)) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Basel-Stadt →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04