EMS Suisse

StartseiteSchwyz → Alters- und Pflegezentrum Au AG

Alters- und Pflegezentrum Au AG

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 327 CHF, 10 CHF unter dem Median des Kantons (337 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 115 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 55 Plätze, im Jahresmittel zu 90.3 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1.1 Stellen je Platz, gegenüber 1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 80.9 Jahre ein und bleiben 832 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Schwyz.

AdresseAazopfweg 17, 6422 Steinen
GemeindeSteinen · 6422
KantonSchwyz
RechtsformAktiengesellschaft
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag327 CHF337 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag115 CHF129 CHF
Hotelleriekosten pro Tag129 CHF129 CHF
Plätze (alle Kategorien)5568
Auslastung (Langzeitaufenthalt)90.3 %93.9 %
Personal je Pflegeplatz1.11
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage1.21
Durchschnittsalter bei Eintritt80.9 Jahre83.2 Jahre
Personalfluktuation56.1 %46.1 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)832 Tage797.5 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)5.25.6

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Schwyz mit den nächstliegenden Kosten

Alters- und Pflegeheim Biberzelten (Lachen) 328 CHF 1 CHF mehr
Seniorenzentrum Brunnenhof (Wangen) 323 CHF 4 CHF weniger
Alterszentrum Mythenpark (Goldau) 332 CHF 5 CHF mehr
Alters- und Pflegeheim Langrüti (Einsiedeln) 321 CHF 6 CHF weniger
Alterszentrum zur Rose (Reichenburg) 334 CHF 7 CHF mehr

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Aktiengesellschaft) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Schwyz →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04