EMS Suisse

StartseiteSt. Gallen → Alterswohnsitz Salvia

Alterswohnsitz Salvia

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 400 CHF, 95 CHF über dem Median des Kantons (305 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 134 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 24 Plätze, im Jahresmittel zu 79.9 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1 Stellen je Platz, gegenüber 0.9 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 81.7 Jahre ein und bleiben 790 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons St. Gallen.

AdresseHöhlerstrasse 23, 9445 Rebstein
GemeindeRebstein · 9445
KantonSt. Gallen
RechtsformAktiengesellschaft
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag400 CHF305 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag134 CHF136 CHF
Hotelleriekosten pro Tag204 CHF136 CHF
Plätze (alle Kategorien)2461
Auslastung (Langzeitaufenthalt)79.9 %94.75 %
Personal je Pflegeplatz10.9
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage10.9
Durchschnittsalter bei Eintritt81.7 Jahre83.2 Jahre
Personalfluktuation57.9 %39.1 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)790 Tage932 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)8.25.2

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime St. Gallen mit den nächstliegenden Kosten

Alters- und Pflegeheim Hof Riedern (St. Gallen) 401 CHF 1 CHF mehr
Rajovita Alters- und Pflegeheim Bühl (Jona) 402 CHF 2 CHF mehr
Pflegewohnung Bergholz Thurvita AG (Wil) 386 CHF 14 CHF weniger
Pflegewohnheim Thal-Rheineck (Thal) 384 CHF 16 CHF weniger
Pflegezentrum Fürstenau Thurvita AG (Wil) 419 CHF 19 CHF mehr

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Aktiengesellschaft) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime St. Gallen →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04