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Alterszentrum am Bach

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 388 CHF, 9 CHF unter dem Median des Kantons (397 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 172 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 61 Plätze, im Jahresmittel zu 100.5 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1.2 Stellen je Platz, gegenüber 1.1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 85.7 Jahre ein und bleiben 1'278 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Zürich.

AdresseBachstrasse 1, 8903 Birmensdorf
GemeindeBirmensdorf · 8903
KantonZürich
RechtsformGenossenschaft
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag388 CHF397 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag172 CHF166 CHF
Hotelleriekosten pro Tag173 CHF167 CHF
Plätze (alle Kategorien)6154
Auslastung (Langzeitaufenthalt)100.5 %94 %
Personal je Pflegeplatz1.21.1
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage1.21.2
Durchschnittsalter bei Eintritt85.7 Jahre83.6 Jahre
Personalfluktuation45.8 %44.7 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)1'278 Tage753 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)6.35.8

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Zürich mit den nächstliegenden Kosten

Zentrum für Pflege und Betreuung Weinland (Marthalen) 388 CHF
Oase Rümlang (Rümlang) 388 CHF
Pflegewohnung Bruggacher (Rüti) 389 CHF 1 CHF mehr
Serata - Stiftung für das Alter (Thalwil) 386 CHF 2 CHF weniger
IMWIL Alters- und Spitexzentrum Stationär (Dübendorf) 386 CHF 2 CHF weniger

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Genossenschaft) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Zürich →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04