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Alterszentrum am Schäflisberg

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 241 CHF, 64 CHF unter dem Median des Kantons (305 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 123 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 108 Plätze, im Jahresmittel zu 81 % belegt. Die Betreuung liegt bei 0.8 Stellen je Platz, gegenüber 0.9 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 82.9 Jahre ein und bleiben 585 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons St. Gallen.

AdresseFelsenstrasse 6, 9000 St. Gallen
GemeindeSt. Gallen · 9000
KantonSt. Gallen
RechtsformVerein (politisch, religiös usw.)
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag241 CHF305 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag123 CHF136 CHF
Hotelleriekosten pro Tag73 CHF136 CHF
Plätze (alle Kategorien)10861
Auslastung (Langzeitaufenthalt)81 %94.75 %
Personal je Pflegeplatz0.80.9
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage1.10.9
Durchschnittsalter bei Eintritt82.9 Jahre83.2 Jahre
Personalfluktuation46.9 %39.1 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)585 Tage932 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)4.35.2

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime St. Gallen mit den nächstliegenden Kosten

Altersheim der Stadt Rorschach (Rorschach) 240 CHF 1 CHF weniger
Verein Altersheime Sömmerli (St. Gallen) 238 CHF 3 CHF weniger
Alterszentrum Kirchbünte (Flums) 233 CHF 8 CHF weniger
Alterszentrum Kappelhof AG (Wittenbach) 249 CHF 8 CHF mehr
Betreuungs- und Pflegezentrum Wolfgang AG (Oberuzwil) 249 CHF 8 CHF mehr

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Verein (politisch, religiös usw.)) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime St. Gallen →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04