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Alterszentrum im Zopf

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 238 CHF, 83.5 CHF unter dem Median des Kantons (321.5 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 96 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 94 Plätze, im Jahresmittel zu 96.3 % belegt. Die Betreuung liegt bei 0.8 Stellen je Platz, gegenüber 1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 83.6 Jahre ein und bleiben 1'019 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Aargau.

AdresseBergstrasse 28, 5036 Oberentfelden
GemeindeOberentfelden · 5036
KantonAargau
RechtsformStiftung (Art. 80 ff. ZGB)
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag238 CHF321.5 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag96 CHF141 CHF
Hotelleriekosten pro Tag109 CHF148 CHF
Plätze (alle Kategorien)9464
Auslastung (Langzeitaufenthalt)96.3 %96.15 %
Personal je Pflegeplatz0.81
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage0.71.05
Durchschnittsalter bei Eintritt83.6 Jahre83.6 Jahre
Personalfluktuation39.8 %42.7 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)1'019 Tage797.5 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)4.55.7

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Aargau mit den nächstliegenden Kosten

Alterswohnheim St. Martin (Muri) 236 CHF 2 CHF weniger
Regionales Altersheim Muhen-Hirschthal-Holziken (Muhen) 247 CHF 9 CHF mehr
Tertianum Bärholz (Wohlen) 251 CHF 13 CHF mehr
Stiftung Dankensberg (Beinwil am See) 256 CHF 18 CHF mehr

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Stiftung (Art. 80 ff. ZGB)) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Aargau →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04