EMS Suisse

StartseiteAargau → Alterszentrum Klostermatte

Alterszentrum Klostermatte

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 307 CHF, 14.5 CHF unter dem Median des Kantons (321.5 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 129 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 105 Plätze, im Jahresmittel zu 98.7 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1.1 Stellen je Platz, gegenüber 1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 83.4 Jahre ein und bleiben 777 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Aargau.

AdresseSpitalstrasse 8, 5080 Laufenburg
GemeindeLaufenburg · 5080
KantonAargau
RechtsformVerein (politisch, religiös usw.)
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag307 CHF321.5 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag129 CHF141 CHF
Hotelleriekosten pro Tag135 CHF148 CHF
Plätze (alle Kategorien)10564
Auslastung (Langzeitaufenthalt)98.7 %96.15 %
Personal je Pflegeplatz1.11
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage1.51.05
Durchschnittsalter bei Eintritt83.4 Jahre83.6 Jahre
Personalfluktuation35.1 %42.7 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)777 Tage797.5 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)6.35.7

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Aargau mit den nächstliegenden Kosten

Alterszentrum Moosmatt (Murgenthal) 307 CHF
Falkenstein Asana AG - Zentrum für Wohnen und Pflege (Menziken) 307 CHF
Seniorenzentrum Tägerig (Tägerig) 306 CHF 1 CHF weniger
GmbH Residenz am Fluss (Aarau) 306 CHF 1 CHF weniger
Alterszentrum Bärenmatt (Bremgarten) 308 CHF 1 CHF mehr

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Verein (politisch, religiös usw.)) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Aargau →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04