EMS Suisse

StartseiteZürich → Aventin - Leben im Alter

Aventin - Leben im Alter

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 299 CHF, 98 CHF unter dem Median des Kantons (397 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 162 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 108 Plätze, im Jahresmittel zu 90.6 % belegt. Die Betreuung liegt bei 0.6 Stellen je Platz, gegenüber 1.1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 86.1 Jahre ein und bleiben 1'183 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Zürich.

AdresseMinervastrasse 144, 8032 Zürich
GemeindeZürich · 8032
KantonZürich
RechtsformStiftung (Art. 80 ff. ZGB)
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag299 CHF397 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag162 CHF166 CHF
Hotelleriekosten pro Tag162 CHF167 CHF
Plätze (alle Kategorien)10854
Auslastung (Langzeitaufenthalt)90.6 %94 %
Personal je Pflegeplatz0.61.1
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage0.61.2
Durchschnittsalter bei Eintritt86.1 Jahre83.6 Jahre
Personalfluktuation12.6 %44.7 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)1'183 Tage753 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)3.55.8

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Zürich mit den nächstliegenden Kosten

Alters- und Pflegeheim Eichi (Niederglatt) 298 CHF 1 CHF weniger
Vivazzo Stiftung (Rüti) 294 CHF 5 CHF weniger
Tertianum Etzelblick (Richterswil) 306 CHF 7 CHF mehr
Seniorama Im Tiergarten (Zürich) 307 CHF 8 CHF mehr
Wohnheim Sandbüel (Tann) 308 CHF 9 CHF mehr

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Stiftung (Art. 80 ff. ZGB)) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Zürich →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04