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Betreuungs-Zentrum Heiden

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 342 CHF, 36.5 CHF über dem Median des Kantons (305.5 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 120 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 75 Plätze, im Jahresmittel zu 98.9 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1.2 Stellen je Platz, gegenüber 0.95 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 78.2 Jahre ein und bleiben 1'112 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Appenzell Ausserrhoden.

AdresseGerbestrasse 3, 9410 Heiden
GemeindeHeiden · 9410
KantonAppenzell Ausserrhoden
RechtsformKörperschaft des öffentlichen Rechts
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag342 CHF305.5 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag120 CHF125.5 CHF
Hotelleriekosten pro Tag146 CHF146.5 CHF
Plätze (alle Kategorien)7541.5
Auslastung (Langzeitaufenthalt)98.9 %94.4 %
Personal je Pflegeplatz1.20.95
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage1.50.95
Durchschnittsalter bei Eintritt78.2 Jahre82.15 Jahre
Personalfluktuation53.7 %35.35 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)1'112 Tage1'113.5 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)6.35.35

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Appenzell Ausserrhoden mit den nächstliegenden Kosten

Pflege Reute (Reute) 337 CHF 5 CHF weniger
Stiftung Leben im Alter Herisau Heinrichsbad (Herisau) 327 CHF 15 CHF weniger
Alters- und Pflegeheim Krone (Rehetobel) 319 CHF 23 CHF weniger
Betreuungszentrum Risi (Schwellbrunn) 390 CHF 48 CHF mehr

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach öffentlichem Recht

Nach ihrer Rechtsform (Körperschaft des öffentlichen Rechts) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem öffentlichen Recht: Der Aufenthaltsvertrag richtet sich dann nach den Reglementen des Gemeinwesens, nicht nach Art. 404 OR.

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Appenzell Ausserrhoden →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04