EMS Suisse

StartseiteAargau → Bifang Wohn- und Pflegezentrum Wohlen

Bifang Wohn- und Pflegezentrum Wohlen

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 267 CHF, 54.5 CHF unter dem Median des Kantons (321.5 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 130 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 114 Plätze, im Jahresmittel zu 100.7 % belegt. Die Betreuung liegt bei 0.8 Stellen je Platz, gegenüber 1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 83.8 Jahre ein und bleiben 1'342 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Aargau.

AdresseBifangstrasse 8, 5610 Wohlen
GemeindeWohlen · 5610
KantonAargau
RechtsformVerein (politisch, religiös usw.)
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag267 CHF321.5 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag130 CHF141 CHF
Hotelleriekosten pro Tag147 CHF148 CHF
Plätze (alle Kategorien)11464
Auslastung (Langzeitaufenthalt)100.7 %96.15 %
Personal je Pflegeplatz0.81
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage0.91.05
Durchschnittsalter bei Eintritt83.8 Jahre83.6 Jahre
Personalfluktuation38.6 %42.7 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)1'342 Tage797.5 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)3.45.7

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Aargau mit den nächstliegenden Kosten

Tertianum Im Lenz (Lenzburg) 267 CHF
Alterszentrum Blumenheim (Zofingen) 271 CHF 4 CHF mehr
Altersheim Walde (Walde) 271 CHF 4 CHF mehr
Stiftung Dankensberg (Beinwil am See) 256 CHF 11 CHF weniger
Tertianum Bärholz (Wohlen) 251 CHF 16 CHF weniger

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Verein (politisch, religiös usw.)) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Aargau →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04