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Blinden-Fürsorge-Verein Innerschweiz (BFVI)

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 327 CHF, auf Höhe dem Median des Kantons (327 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 144 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 66 Plätze, im Jahresmittel zu 92.8 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1.2 Stellen je Platz, gegenüber 1.1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 84.4 Jahre ein und bleiben 1'072 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Luzern.

AdresseKantonsstrasse 2, 6048 Horw
GemeindeHorw · 6048
KantonLuzern
RechtsformVerein (politisch, religiös usw.)
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag327 CHF327 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag144 CHF128 CHF
Hotelleriekosten pro Tag97 CHF121.5 CHF
Plätze (alle Kategorien)6664
Auslastung (Langzeitaufenthalt)92.8 %95.65 %
Personal je Pflegeplatz1.21.1
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage1.31.1
Durchschnittsalter bei Eintritt84.4 Jahre83.25 Jahre
Personalfluktuation32.8 %37.35 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)1'072 Tage889 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)4.95.8

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Luzern mit den nächstliegenden Kosten

Violino Wohn- und Begegnungsort (Zell) 327 CHF
Tertianum Sternmatt (Luzern) 325 CHF 2 CHF weniger
Leben im Alter Oberkirch AG - Pflegezentrum Feld (Oberkirch) 330 CHF 3 CHF mehr
Pflegewohngruppen Buttisholz Wohnzentrum Primavera (Buttisholz) 323 CHF 4 CHF weniger
FELDHEIM Regionales Alters- und Pflegezentrum (Reiden) 331 CHF 4 CHF mehr

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Verein (politisch, religiös usw.)) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Luzern →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04