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Casa Solaris Stein

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 314 CHF, 8.5 CHF über dem Median des Kantons (305.5 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 162 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 43 Plätze, im Jahresmittel zu 84.2 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1 Stellen je Platz, gegenüber 0.95 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 81.5 Jahre ein und bleiben 399 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Appenzell Ausserrhoden.

AdresseSchachen 999, 9063 Stein
GemeindeStein · 9063
KantonAppenzell Ausserrhoden
RechtsformAktiengesellschaft
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag314 CHF305.5 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag162 CHF125.5 CHF
Hotelleriekosten pro Tag176 CHF146.5 CHF
Plätze (alle Kategorien)4341.5
Auslastung (Langzeitaufenthalt)84.2 %94.4 %
Personal je Pflegeplatz10.95
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage0.70.95
Durchschnittsalter bei Eintritt81.5 Jahre82.15 Jahre
Personalfluktuation53.8 %35.35 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)399 Tage1'113.5 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)5.25.35

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Appenzell Ausserrhoden mit den nächstliegenden Kosten

Alters- und Pflegeheime Teufen (Teufen) 313 CHF 1 CHF weniger
Alterswohnheim Walzenhausen (Walzenhausen) 311 CHF 3 CHF weniger
Alters- und Pflegeheim Haus Vorderdorf (Trogen) 318 CHF 4 CHF mehr
Alters- und Pflegeheim Krone (Rehetobel) 319 CHF 5 CHF mehr
Wohn- und Pflegezentrum Au (Urnäsch) 306 CHF 8 CHF weniger

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Aktiengesellschaft) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Appenzell Ausserrhoden →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04