EMS Suisse

StartseiteSt. Gallen → Collina Alter und Pflege im Sarganserland

Collina Alter und Pflege im Sarganserland

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 302 CHF, 3 CHF unter dem Median des Kantons (305 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 137 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 124 Plätze, im Jahresmittel zu 87.3 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1 Stellen je Platz, gegenüber 0.9 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 82.6 Jahre ein und bleiben 550 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons St. Gallen.

AdresseButzerstrasse 4, 8887 Mels
GemeindeMels · 8887
KantonSt. Gallen
RechtsformKörperschaft des öffentlichen Rechts
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag302 CHF305 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag137 CHF136 CHF
Hotelleriekosten pro Tag122 CHF136 CHF
Plätze (alle Kategorien)12461
Auslastung (Langzeitaufenthalt)87.3 %94.75 %
Personal je Pflegeplatz10.9
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage0.90.9
Durchschnittsalter bei Eintritt82.6 Jahre83.2 Jahre
Personalfluktuation45.4 %39.1 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)550 Tage932 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)4.85.2

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime St. Gallen mit den nächstliegenden Kosten

Seniorenzentrum Solino (Bütschwil) 302 CHF
GHG Maurini (Mörschwil) 301 CHF 1 CHF weniger
Tertianum Krone (Wattwil) 300 CHF 2 CHF weniger
Alters- und Pflegeheim Risi (Wattwil) 300 CHF 2 CHF weniger
Stütlihus - Leben im Alter (Grabs) 304 CHF 2 CHF mehr

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach öffentlichem Recht

Nach ihrer Rechtsform (Körperschaft des öffentlichen Rechts) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem öffentlichen Recht: Der Aufenthaltsvertrag richtet sich dann nach den Reglementen des Gemeinwesens, nicht nach Art. 404 OR.

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime St. Gallen →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04