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ElisabethenPark AG

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 292 CHF, 35 CHF unter dem Median des Kantons (327 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 168 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 85 Plätze, im Jahresmittel zu 85.3 % belegt. Die Betreuung liegt bei 0.8 Stellen je Platz, gegenüber 1.1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 84.6 Jahre ein und bleiben 284 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Luzern.

AdresseBruchmattstrasse 9, 6003 Luzern
GemeindeLuzern · 6003
KantonLuzern
RechtsformAktiengesellschaft
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag292 CHF327 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag168 CHF128 CHF
Hotelleriekosten pro Tag121 CHF121.5 CHF
Plätze (alle Kategorien)8564
Auslastung (Langzeitaufenthalt)85.3 %95.65 %
Personal je Pflegeplatz0.81.1
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage0.71.1
Durchschnittsalter bei Eintritt84.6 Jahre83.25 Jahre
Personalfluktuation41.8 %37.35 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)284 Tage889 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)5.75.8

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Luzern mit den nächstliegenden Kosten

Pflegewohngruppe Sonne (Schwarzenberg) 292 CHF
Alterswohnheim Entlebuch (Entlebuch) 293 CHF 1 CHF mehr
Pflegeheim Sonnhalde Kloster Baldegg (Baldegg) 293 CHF 1 CHF mehr
Wohn- und Pflegezentrum Berghof (Wolhusen) 288 CHF 4 CHF weniger
AltersZentrum St. Martin (Sursee) 286 CHF 6 CHF weniger

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Aktiengesellschaft) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Luzern →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04