EMS Suisse

StartseiteWaadt → EMPS Fondation Champ Fleuri

EMPS Fondation Champ Fleuri

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 355 CHF, 19 CHF über dem Median des Kantons (336 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 209 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 38 Plätze, im Jahresmittel zu 99.1 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1.3 Stellen je Platz, gegenüber 1.1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 40.6 Jahre ein und bleiben 637 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Waadt.

AdresseRoute de Champ-Fleuri 8, 1823 Glion
GemeindeGlion · 1823
KantonWaadt
RechtsformStiftung (Art. 80 ff. ZGB)
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag355 CHF336 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag209 CHF173 CHF
Hotelleriekosten pro Tag88 CHF105 CHF
Plätze (alle Kategorien)3846
Auslastung (Langzeitaufenthalt)99.1 %99.2 %
Personal je Pflegeplatz1.31.1
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage1.40.8
Durchschnittsalter bei Eintritt40.6 Jahre82.5 Jahre
Personalfluktuation65.3 %40.7 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)637 Tage789 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)8.28.4

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Waadt mit den nächstliegenden Kosten

Résidence Pré-Fleuri Sauvabelin (Lausanne) 355 CHF
Fondation Donatella Mauri (Romanel-sur-Lausanne) 355 CHF
EMS L'Oriel - Fondation La Rozavère (Renens) 354 CHF 1 CHF weniger
EMS Nelty de Beausobre EHC (Morges) 353 CHF 2 CHF weniger
Résidence Le Signal (Les Cullayes) 357 CHF 2 CHF mehr

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Stiftung (Art. 80 ff. ZGB)) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Waadt →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04