EMS Suisse

StartseiteLuzern → Genossenschaft Sonnenrain

Genossenschaft Sonnenrain

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 341 CHF, 14 CHF über dem Median des Kantons (327 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 70 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 18 Plätze, im Jahresmittel zu 94.3 % belegt. Die Betreuung liegt bei 0.9 Stellen je Platz, gegenüber 1.1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 85 Jahre ein und bleiben 852 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Luzern.

AdresseChilestrasse 3, 6026 Rain
GemeindeRain · 6026
KantonLuzern
RechtsformGenossenschaft
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag341 CHF327 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag70 CHF128 CHF
Hotelleriekosten pro Tag103 CHF121.5 CHF
Plätze (alle Kategorien)1864
Auslastung (Langzeitaufenthalt)94.3 %95.65 %
Personal je Pflegeplatz0.91.1
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage1.21.1
Durchschnittsalter bei Eintritt85 Jahre83.25 Jahre
Personalfluktuation41.2 %37.35 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)852 Tage889 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)75.8

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Luzern mit den nächstliegenden Kosten

Biffig AG (Schötz) 340 CHF 1 CHF weniger
Viva Luzern Tribschen (Luzern) 342 CHF 1 CHF mehr
Alters- und Pflegezentrum Waldruh (Willisau) 339 CHF 2 CHF weniger
Landgut Unterlöchli Alters- und Pflegeheim (Luzern) 343 CHF 2 CHF mehr
Viva Luzern Wesemlin (Luzern) 337 CHF 4 CHF weniger

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Genossenschaft) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Luzern →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04