EMS Suisse

StartseiteAargau → Haus Eigenamt - Kompetenzzentrum fürs Alter

Haus Eigenamt - Kompetenzzentrum fürs Alter

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 345 CHF, 23.5 CHF über dem Median des Kantons (321.5 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 145 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 49 Plätze, im Jahresmittel zu 91.9 % belegt. Die Betreuung liegt bei 0.8 Stellen je Platz, gegenüber 1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 83.7 Jahre ein und bleiben 659 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Aargau.

AdresseFlachsacherstrasse 2, 5242 Lupfig
GemeindeLupfig · 5242
KantonAargau
RechtsformAktiengesellschaft
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag345 CHF321.5 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag145 CHF141 CHF
Hotelleriekosten pro Tag186 CHF148 CHF
Plätze (alle Kategorien)4964
Auslastung (Langzeitaufenthalt)91.9 %96.15 %
Personal je Pflegeplatz0.81
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage11.05
Durchschnittsalter bei Eintritt83.7 Jahre83.6 Jahre
Personalfluktuation63 %42.7 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)659 Tage797.5 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)5.55.7

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Aargau mit den nächstliegenden Kosten

Stiftung Altersheim Sonnenberg (Reinach) 344 CHF 1 CHF weniger
Alterszentrum Am Hungeligraben (Niederlenz) 346 CHF 1 CHF mehr
Pflegezentrum Spital Zofingen AG (Zofingen) 346 CHF 1 CHF mehr
Süssbach Pflegezentrum AG (Brugg) 343 CHF 2 CHF weniger
Schweizerisches Israelitisches Alters- und Pflegeheim Lengnau (Lengnau) 343 CHF 2 CHF weniger

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Aktiengesellschaft) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Aargau →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04