EMS Suisse

StartseiteLuzern → Heim im Bergli AG

Heim im Bergli AG

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 333 CHF, 6 CHF über dem Median des Kantons (327 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 141 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 53 Plätze, im Jahresmittel zu 95.3 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1.2 Stellen je Platz, gegenüber 1.1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 84.1 Jahre ein und bleiben 2'005 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Luzern.

AdresseBerglistrasse 20, 6005 Luzern
GemeindeLuzern · 6005
KantonLuzern
RechtsformAktiengesellschaft
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag333 CHF327 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag141 CHF128 CHF
Hotelleriekosten pro Tag150 CHF121.5 CHF
Plätze (alle Kategorien)5364
Auslastung (Langzeitaufenthalt)95.3 %95.65 %
Personal je Pflegeplatz1.21.1
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage11.1
Durchschnittsalter bei Eintritt84.1 Jahre83.25 Jahre
Personalfluktuation21.6 %37.35 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)2'005 Tage889 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)5.45.8

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Luzern mit den nächstliegenden Kosten

Zentrum Eymatt AG (Nottwil) 333 CHF
Heime Kriens AG - Zunacher/Kleinfeld (Kriens) 334 CHF 1 CHF mehr
FELDHEIM Regionales Alters- und Pflegezentrum (Reiden) 331 CHF 2 CHF weniger
Leben im Alter Oberkirch AG - Pflegezentrum Feld (Oberkirch) 330 CHF 3 CHF weniger
Viva Luzern Wesemlin (Luzern) 337 CHF 4 CHF mehr

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Aktiengesellschaft) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Luzern →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04