EMS Suisse

StartseiteWallis → Le Glarier - Résidence médicalisée

Le Glarier - Résidence médicalisée

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 346 CHF, 28 CHF über dem Median des Kantons (318 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 161 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 69 Plätze, im Jahresmittel zu 99.5 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1.4 Stellen je Platz, gegenüber 1.1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 85.1 Jahre ein und bleiben 643 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Wallis.

AdresseRue de la Tour 3, 1950 Sion
GemeindeSion · 1950
KantonWallis
RechtsformStiftung (Art. 80 ff. ZGB)
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag346 CHF318 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag161 CHF146 CHF
Hotelleriekosten pro Tag99 CHF101.5 CHF
Plätze (alle Kategorien)6968
Auslastung (Langzeitaufenthalt)99.5 %99.75 %
Personal je Pflegeplatz1.41.1
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage1.11
Durchschnittsalter bei Eintritt85.1 Jahre83.65 Jahre
Personalfluktuation49.1 %38.1 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)643 Tage735 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)8.67.9

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Wallis mit den nächstliegenden Kosten

Les Fleurs du Temps (Fully) 345 CHF 1 CHF weniger
La Charmaie SA (Muraz (Collombey)) 347 CHF 1 CHF mehr
EMS Foyer Ma Vallée (Basse-Nendaz) 349 CHF 3 CHF mehr
Alters- und Pflegeheim St. Ursula (Brig) 350 CHF 4 CHF mehr
Monthey Les Tilleuls SA (Monthey) 336 CHF 10 CHF weniger

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Stiftung (Art. 80 ff. ZGB)) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Wallis →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04