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OBVITA Haus am Bruggwald Alters- und Pflegeheim

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 344 CHF, 39 CHF über dem Median des Kantons (305 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 148 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 61 Plätze, im Jahresmittel zu 71 % belegt. Die Betreuung liegt bei 0.8 Stellen je Platz, gegenüber 0.9 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 78.7 Jahre ein und bleiben 1'808 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons St. Gallen.

AdresseBruggwaldstrasse 51, 9008 St. Gallen
GemeindeSt. Gallen · 9008
KantonSt. Gallen
RechtsformVerein (politisch, religiös usw.)
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag344 CHF305 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag148 CHF136 CHF
Hotelleriekosten pro Tag97 CHF136 CHF
Plätze (alle Kategorien)6161
Auslastung (Langzeitaufenthalt)71 %94.75 %
Personal je Pflegeplatz0.80.9
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage0.90.9
Durchschnittsalter bei Eintritt78.7 Jahre83.2 Jahre
Personalfluktuation32.1 %39.1 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)1'808 Tage932 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)4.75.2

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime St. Gallen mit den nächstliegenden Kosten

Notkerianum Betreuen Pflegen Wohnen (St. Gallen) 344 CHF
Casa Solaris Gossau (Gossau) 343 CHF 1 CHF weniger
Seniorenzentrum Wier (Ebnat-Kappel) 347 CHF 3 CHF mehr
Haus Bürgerspital - Wohnen am Singenberg (St. Gallen) 340 CHF 4 CHF weniger
Altersheim Geserhus (Rebstein) 340 CHF 4 CHF weniger

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Verein (politisch, religiös usw.)) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime St. Gallen →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04