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Pflegeheim Auhof

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 317 CHF, 4.5 CHF unter dem Median des Kantons (321.5 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 127 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 16 Plätze, im Jahresmittel zu 99.9 % belegt. Die Betreuung liegt bei 0.9 Stellen je Platz, gegenüber 1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 85.4 Jahre ein und bleiben 2'056 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Aargau.

AdresseTalstrasse 11, 5106 Au-Veltheim
GemeindeAu-Veltheim · 5106
KantonAargau
RechtsformGesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag317 CHF321.5 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag127 CHF141 CHF
Hotelleriekosten pro Tag153 CHF148 CHF
Plätze (alle Kategorien)1664
Auslastung (Langzeitaufenthalt)99.9 %96.15 %
Personal je Pflegeplatz0.91
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage2.11.05
Durchschnittsalter bei Eintritt85.4 Jahre83.6 Jahre
Personalfluktuation12.5 %42.7 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)2'056 Tage797.5 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)65.7

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Aargau mit den nächstliegenden Kosten

Regionales Alters- und Pflegeheim Eichireben (Sarmenstorf) 316 CHF 1 CHF weniger
Alterszentrum Rinau Park (Kaiseraugst) 315 CHF 2 CHF weniger
Wohn-Pflegeheim Egelsee (Bergdietikon) 319 CHF 2 CHF mehr
Pflegeheim zum Johanniter (Leuggern) 319 CHF 2 CHF mehr
Senevita Gais (Aarau) 314 CHF 3 CHF weniger

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Aargau →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04