EMS Suisse

StartseiteBasel-Stadt → Pflegehotel St. Johann

Pflegehotel St. Johann

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 370 CHF, 20 CHF über dem Median des Kantons (350 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 140 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 75 Plätze, im Jahresmittel zu 95.5 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1.2 Stellen je Platz, gegenüber 1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 85.7 Jahre ein und bleiben 1'069 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Basel-Stadt.

AdresseSt. Johanns-Ring 122, 4056 Basel
GemeindeBasel · 4056
KantonBasel-Stadt
RechtsformStiftung (Art. 80 ff. ZGB)
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag370 CHF350 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag140 CHF140 CHF
Hotelleriekosten pro Tag171 CHF145 CHF
Plätze (alle Kategorien)7574
Auslastung (Langzeitaufenthalt)95.5 %95.5 %
Personal je Pflegeplatz1.21
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage1.41.1
Durchschnittsalter bei Eintritt85.7 Jahre84.2 Jahre
Personalfluktuation42 %44.1 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)1'069 Tage854 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)6.16

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Basel-Stadt mit den nächstliegenden Kosten

Alterszentrum Zum Wasserturm (Basel) 368 CHF 2 CHF weniger
Senevita Erlenmatt (Basel) 367 CHF 3 CHF weniger
Alterszentrum Wiesendamm (Basel) 373 CHF 3 CHF mehr
BSB Wohn- und Pflegezentrum Zum Lamm (Basel) 363 CHF 7 CHF weniger
BSB Pflegezentrum Weiherweg (Basel) 384 CHF 14 CHF mehr

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Stiftung (Art. 80 ff. ZGB)) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Basel-Stadt →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04