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Résidence des Trois Portes

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 434 CHF, 96 CHF über dem Median des Kantons (338 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 131 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 21 Plätze, im Jahresmittel zu 90.4 % belegt. Die Betreuung liegt bei 0.6 Stellen je Platz, gegenüber 1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 81.9 Jahre ein und bleiben 697 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Neuenburg.

AdresseChemin de Trois-Portes 4a, 2000 Neuchâtel
GemeindeNeuchâtel · 2000
KantonNeuenburg
RechtsformGesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag434 CHF338 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag131 CHF157 CHF
Hotelleriekosten pro Tag88 CHF102 CHF
Plätze (alle Kategorien)2136
Auslastung (Langzeitaufenthalt)90.4 %99 %
Personal je Pflegeplatz0.61
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage1.31.1
Durchschnittsalter bei Eintritt81.9 Jahre83.1 Jahre
Personalfluktuation36.4 %39 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)697 Tage947 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)10.78.7

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

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Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

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Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04