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Résidence pour personnes âgées Les Epinettes

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 350 CHF, auf Höhe dem Median des Kantons (350 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 108 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 52 Plätze, im Jahresmittel zu 99.5 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1.2 Stellen je Platz, gegenüber 1.2 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 83.4 Jahre ein und bleiben 1'484 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Freiburg.

AdresseChemin des Epinettes 8, 1723 Marly
GemeindeMarly · 1723
KantonFreiburg
RechtsformStiftung (Art. 80 ff. ZGB)
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag350 CHF350 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag108 CHF108 CHF
Hotelleriekosten pro Tag87 CHF93.5 CHF
Plätze (alle Kategorien)5254.5
Auslastung (Langzeitaufenthalt)99.5 %99.25 %
Personal je Pflegeplatz1.21.2
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage1.51.1
Durchschnittsalter bei Eintritt83.4 Jahre82.75 Jahre
Personalfluktuation21.2 %41.45 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)1'484 Tage817 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)6.96.4

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Freiburg mit den nächstliegenden Kosten

Home médicalisé du Gibloux (HMG) (Farvagny-le-Grand) 350 CHF
Foyer St-Joseph - Sorens (Sorens) 349 CHF 1 CHF weniger
Home de la vallée de l'Intyamon (Villars-sous-Mont) 349 CHF 1 CHF weniger
Réseau Santé Social de la Broye Fribourgeoise - Administration (Montagny-la-Ville) 349 CHF 1 CHF weniger
Pflegeheim St. Martin (Tafers) 351 CHF 1 CHF mehr

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Stiftung (Art. 80 ff. ZGB)) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Freiburg →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04