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SATTELBOGEN

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 358 CHF, 55.5 CHF über dem Median des Kantons (302.5 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 138 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 92 Plätze, im Jahresmittel zu 104.6 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1.2 Stellen je Platz, gegenüber 0.9 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 81.9 Jahre ein und bleiben 740 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Thurgau.

AdresseSattelbogenstrasse 11, 9220 Bischofszell
GemeindeBischofszell · 9220
KantonThurgau
RechtsformVerein (politisch, religiös usw.)
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag358 CHF302.5 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag138 CHF137.5 CHF
Hotelleriekosten pro Tag153 CHF130.5 CHF
Plätze (alle Kategorien)9253.5
Auslastung (Langzeitaufenthalt)104.6 %95.85 %
Personal je Pflegeplatz1.20.9
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage1.41
Durchschnittsalter bei Eintritt81.9 Jahre82.95 Jahre
Personalfluktuation38.2 %40.1 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)740 Tage782 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)6.55.7

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Thurgau mit den nächstliegenden Kosten

Genossenschaft Alterszentrum Kreuzlingen (Kreuzlingen) 352 CHF 6 CHF weniger
Senevita Giesserei (Arbon) 350 CHF 8 CHF weniger
Klinik St. Katharinental Langzeitpflege (Diessenhofen) 347 CHF 11 CHF weniger
Tertianum Neutal (Berlingen) 371 CHF 13 CHF mehr
Tertianum Meeresstern (Kreuzlingen) 396 CHF 38 CHF mehr

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Verein (politisch, religiös usw.)) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Thurgau →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04