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Senevita Güpf AG

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 388 CHF, 66.5 CHF über dem Median des Kantons (321.5 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 155 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 18 Plätze, im Jahresmittel zu 112.3 % belegt. Die Betreuung liegt bei 2.3 Stellen je Platz, gegenüber 1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 82.7 Jahre ein und bleiben 574 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Aargau.

AdresseIn der Güpf 1, 5610 Wohlen
GemeindeWohlen · 5610
KantonAargau
RechtsformAktiengesellschaft
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag388 CHF321.5 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag155 CHF141 CHF
Hotelleriekosten pro Tag156 CHF148 CHF
Plätze (alle Kategorien)1864
Auslastung (Langzeitaufenthalt)112.3 %96.15 %
Personal je Pflegeplatz2.31
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage21.05
Durchschnittsalter bei Eintritt82.7 Jahre83.6 Jahre
Personalfluktuation61.8 %42.7 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)574 Tage797.5 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)6.65.7

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Aargau mit den nächstliegenden Kosten

Pflegeheim Sennhof AG (Vordemwald) 388 CHF
Alterszentrum Schiffländi (Gränichen) 384 CHF 4 CHF weniger
Pflegezentrum Barmelweid AG (Barmelweid) 399 CHF 11 CHF mehr
Alterszentrum Suhrhard AG (Buchs) 374 CHF 14 CHF weniger
Lorana Alterswohnheim (Gontenschwil) 410 CHF 22 CHF mehr

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Aktiengesellschaft) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Aargau →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04