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Stadtgarten - Zentrum für Pflege und Betreuung

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 341 CHF, 38.5 CHF über dem Median des Kantons (302.5 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 150 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 130 Plätze, im Jahresmittel zu 98.1 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1.1 Stellen je Platz, gegenüber 0.9 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 84.1 Jahre ein und bleiben 1'069 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Thurgau.

AdresseStadtgartenweg 1, 8500 Frauenfeld
GemeindeFrauenfeld · 8500
KantonThurgau
RechtsformStiftung (Art. 80 ff. ZGB)
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag341 CHF302.5 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag150 CHF137.5 CHF
Hotelleriekosten pro Tag150 CHF130.5 CHF
Plätze (alle Kategorien)13053.5
Auslastung (Langzeitaufenthalt)98.1 %95.85 %
Personal je Pflegeplatz1.10.9
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage1.21
Durchschnittsalter bei Eintritt84.1 Jahre82.95 Jahre
Personalfluktuation39.3 %40.1 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)1'069 Tage782 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)5.25.7

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Thurgau mit den nächstliegenden Kosten

Alters- und Pflegezentrum Amriswil (Amriswil) 341 CHF
Wohn- und Pflegezentrum Wellenberg (Felben-Wellhausen) 343 CHF 2 CHF mehr
Abendfrieden - Wohnen und Pflege (Kreuzlingen) 343 CHF 2 CHF mehr
Alterszentrum Weinfelden (Weinfelden) 338 CHF 3 CHF weniger
Tertianum Friedau (Frauenfeld) 347 CHF 6 CHF mehr

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Stiftung (Art. 80 ff. ZGB)) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Thurgau →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04