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Stiftung Alterswohnen in Albisrieden - Geschäftsstelle

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 400 CHF, 3 CHF über dem Median des Kantons (397 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 169 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 61 Plätze, im Jahresmittel zu 100 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1.1 Stellen je Platz, gegenüber 1.1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 84 Jahre ein und bleiben 579 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Zürich.

AdresseMühlezelgstrasse 15, 8047 Zürich
GemeindeZürich · 8047
KantonZürich
RechtsformStiftung (Art. 80 ff. ZGB)
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag400 CHF397 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag169 CHF166 CHF
Hotelleriekosten pro Tag173 CHF167 CHF
Plätze (alle Kategorien)6154
Auslastung (Langzeitaufenthalt)100 %94 %
Personal je Pflegeplatz1.11.1
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage1.81.2
Durchschnittsalter bei Eintritt84 Jahre83.6 Jahre
Personalfluktuation39 %44.7 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)579 Tage753 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)5.95.8

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Zürich mit den nächstliegenden Kosten

Alters- und Pflegezentrum Rosengasse (Russikon) 400 CHF
Alterszentrum Lanzeln (Stäfa) 399 CHF 1 CHF weniger
Alters- und Pflegeheim Hinwil (Hinwil) 401 CHF 1 CHF mehr
Alterszentrum Weihermatt (Urdorf) 398 CHF 2 CHF weniger
Gesundheitszentren für das Alter der Stadt Zürich (Zürich) 402 CHF 2 CHF mehr

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Stiftung (Art. 80 ff. ZGB)) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Zürich →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04