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Stiftung Alterszentrum Turm-Matt

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 296 CHF, 41 CHF unter dem Median des Kantons (337 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 192 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 45 Plätze, im Jahresmittel zu 78.8 % belegt. Die Betreuung liegt bei 0.7 Stellen je Platz, gegenüber 1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 84.1 Jahre ein und bleiben 828 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Schwyz.

AdresseBahnhofstrasse 16, 8832 Wollerau
GemeindeWollerau · 8832
KantonSchwyz
RechtsformStiftung (Art. 80 ff. ZGB)
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag296 CHF337 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag192 CHF129 CHF
Hotelleriekosten pro Tag115 CHF129 CHF
Plätze (alle Kategorien)4568
Auslastung (Langzeitaufenthalt)78.8 %93.9 %
Personal je Pflegeplatz0.71
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage0.61
Durchschnittsalter bei Eintritt84.1 Jahre83.2 Jahre
Personalfluktuation79 %46.1 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)828 Tage797.5 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)5.75.6

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Schwyz mit den nächstliegenden Kosten

Alters- und Pflegeheim Rosenpark (Gersau) 306 CHF 10 CHF mehr
Altersheim Buobenmatt (Muotathal) 307 CHF 11 CHF mehr
Pflegezentrum Seematt (Küssnacht am Rigi) 284 CHF 12 CHF weniger
Pflegewohngruppe Pöstli (Vorderthal) 282 CHF 14 CHF weniger
Alters- und Pflegeheim Langrüti (Einsiedeln) 321 CHF 25 CHF mehr

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Stiftung (Art. 80 ff. ZGB)) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Schwyz →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04