EMS Suisse

StartseiteThurgau → Stiftung Seevida Haus Selma

Stiftung Seevida Haus Selma

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 303 CHF, 0.5 CHF über dem Median des Kantons (302.5 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 139 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 46 Plätze, im Jahresmittel zu 98.1 % belegt. Die Betreuung liegt bei 0.9 Stellen je Platz, gegenüber 0.9 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 85.8 Jahre ein und bleiben 786 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Thurgau.

AdresseBerglistrasse 13, 9320 Arbon
GemeindeArbon · 9320
KantonThurgau
RechtsformStiftung (Art. 80 ff. ZGB)
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag303 CHF302.5 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag139 CHF137.5 CHF
Hotelleriekosten pro Tag151 CHF130.5 CHF
Plätze (alle Kategorien)4653.5
Auslastung (Langzeitaufenthalt)98.1 %95.85 %
Personal je Pflegeplatz0.90.9
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage0.71
Durchschnittsalter bei Eintritt85.8 Jahre82.95 Jahre
Personalfluktuation25.6 %40.1 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)786 Tage782 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)5.75.7

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Thurgau mit den nächstliegenden Kosten

Tertianum Schloss Berg (Berg) 302 CHF 1 CHF weniger
Sonnhalden Arbon Regionales Pflegeheim Arbon (Arbon) 302 CHF 1 CHF weniger
Neuhaus Wohn- und Pflegezentrum (Wängi) 299 CHF 4 CHF weniger
Pflegezentrum Bindersgarten (Tägerwilen) 307 CHF 4 CHF mehr
Alterszentrum Aaheim (Aadorf) 308 CHF 5 CHF mehr

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Stiftung (Art. 80 ff. ZGB)) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Thurgau →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04