EMS Suisse

StartseiteZürich → Stiftung Wagerenhof - Institution für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung

Stiftung Wagerenhof - Institution für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 680 CHF, 283 CHF über dem Median des Kantons (397 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 170 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 253 Plätze, im Jahresmittel zu 98.3 % belegt. Die Betreuung liegt bei 2 Stellen je Platz, gegenüber 1.1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 22 Jahre ein und bleiben 10'341 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Zürich.

AdresseAsylstrasse 24, 8610 Uster
GemeindeUster · 8610
KantonZürich
RechtsformStiftung (Art. 80 ff. ZGB)
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag680 CHF397 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag170 CHF166 CHF
Hotelleriekosten pro Tag312 CHF167 CHF
Plätze (alle Kategorien)25354
Auslastung (Langzeitaufenthalt)98.3 %94 %
Personal je Pflegeplatz21.1
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage1.91.2
Durchschnittsalter bei Eintritt22 Jahre83.6 Jahre
Personalfluktuation5.8 %44.7 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)10'341 Tage753 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)6.25.8

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Zürich mit den nächstliegenden Kosten

Tertianum Parkresidenz Meilen (Meilen) 682 CHF 2 CHF mehr
Oase Service AG - Zweigniederlassung Wetzikon Lindenhof (Wetzikon) 669 CHF 11 CHF weniger
Tertianum Residenz Zollikerberg (Zollikerberg) 633 CHF 47 CHF weniger
Epilepsie-Zentrum (Zürich) 742 CHF 62 CHF mehr
Private Alters- und Pflegeresidenz Zumipark AG (Zumikon) 590 CHF 90 CHF weniger

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Stiftung (Art. 80 ff. ZGB)) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Zürich →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04