EMS Suisse

StartseiteLuzern → Sunneziel Meggen

Sunneziel Meggen

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 361 CHF, 34 CHF über dem Median des Kantons (327 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 153 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 124 Plätze, im Jahresmittel zu 96.5 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1.2 Stellen je Platz, gegenüber 1.1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 86.1 Jahre ein und bleiben 884 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Luzern.

AdresseMoosmattstrasse 5, 6045 Meggen
GemeindeMeggen · 6045
KantonLuzern
RechtsformStiftung (Art. 80 ff. ZGB)
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag361 CHF327 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag153 CHF128 CHF
Hotelleriekosten pro Tag159 CHF121.5 CHF
Plätze (alle Kategorien)12464
Auslastung (Langzeitaufenthalt)96.5 %95.65 %
Personal je Pflegeplatz1.21.1
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage1.11.1
Durchschnittsalter bei Eintritt86.1 Jahre83.25 Jahre
Personalfluktuation30.5 %37.35 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)884 Tage889 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)5.25.8

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Luzern mit den nächstliegenden Kosten

Betagtenzentrum Dösselen (Eschenbach) 364 CHF 3 CHF mehr
Wohnen am Bächli AG (Udligenswil) 365 CHF 4 CHF mehr
Zentrum Höchweid (Ebikon) 366 CHF 5 CHF mehr
Alters- und Gesundheitszentrum Adligenswil AG (Adligenswil) 355 CHF 6 CHF weniger
Alters- und Pflegeheim Fläckematte (Rothenburg) 351 CHF 10 CHF weniger

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Stiftung (Art. 80 ff. ZGB)) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Luzern →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04