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Tertianum Giessenturm

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 329 CHF, 68 CHF unter dem Median des Kantons (397 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 181 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 60 Plätze, im Jahresmittel zu 89.6 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1.2 Stellen je Platz, gegenüber 1.1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 84.5 Jahre ein und bleiben 314 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Zürich.

AdresseGiessenplatz 1, 8600 Dübendorf
GemeindeDübendorf · 8600
KantonZürich
RechtsformAktiengesellschaft
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag329 CHF397 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag181 CHF166 CHF
Hotelleriekosten pro Tag159 CHF167 CHF
Plätze (alle Kategorien)6054
Auslastung (Langzeitaufenthalt)89.6 %94 %
Personal je Pflegeplatz1.21.1
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage11.2
Durchschnittsalter bei Eintritt84.5 Jahre83.6 Jahre
Personalfluktuation60.9 %44.7 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)314 Tage753 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)5.45.8

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Zürich mit den nächstliegenden Kosten

Alters- und Pflegeheim Tabor AG (Wald) 329 CHF
Alters- und Pflegeheim Römerhof (Zürich) 326 CHF 3 CHF weniger
Wohnzentrum Frankental (Zürich) 332 CHF 3 CHF mehr
Provivatis - Wohnen am Goldenberg (Winterthur) 332 CHF 3 CHF mehr
Riedhof - Leben und Wohnen im Alter (Zürich) 322 CHF 7 CHF weniger

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Aktiengesellschaft) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Zürich →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04