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Tertianum Glasi

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 445 CHF, 48 CHF über dem Median des Kantons (397 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 177 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 38 Plätze, im Jahresmittel zu 89.4 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1.2 Stellen je Platz, gegenüber 1.1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 82.5 Jahre ein und bleiben 222 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Zürich.

AdresseGlasistrasse 4, 8180 Bülach
GemeindeBülach · 8180
KantonZürich
RechtsformAktiengesellschaft
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag445 CHF397 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag177 CHF166 CHF
Hotelleriekosten pro Tag157 CHF167 CHF
Plätze (alle Kategorien)3854
Auslastung (Langzeitaufenthalt)89.4 %94 %
Personal je Pflegeplatz1.21.1
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage1.11.2
Durchschnittsalter bei Eintritt82.5 Jahre83.6 Jahre
Personalfluktuation127.5 %44.7 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)222 Tage753 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)6.15.8

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Zürich mit den nächstliegenden Kosten

Tertianum Residenz Zürich Enge (Zürich) 445 CHF
Senevita Regensberg (Zürich) 444 CHF 1 CHF weniger
Pflegezentrum Spital Limmattal (Schlieren) 444 CHF 1 CHF weniger
Almacasa Oberengstringen (Oberengstringen) 443 CHF 2 CHF weniger
Alterszentrum Haus Tabea (Horgen) 454 CHF 9 CHF mehr

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Aktiengesellschaft) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Zürich →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04