EMS Suisse

StartseiteWaadt → Tertianum Résidence La Gottaz

Tertianum Résidence La Gottaz

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 611 CHF, 275 CHF über dem Median des Kantons (336 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 391 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 44 Plätze, im Jahresmittel zu 75.2 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1.5 Stellen je Platz, gegenüber 1.1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 84.9 Jahre ein und bleiben 452 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Waadt.

AdresseLes Vergers-de-la-Gottaz 1, 1110 Morges
GemeindeMorges · 1110
KantonWaadt
RechtsformAktiengesellschaft
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag611 CHF336 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag391 CHF173 CHF
Hotelleriekosten pro Tag287 CHF105 CHF
Plätze (alle Kategorien)4446
Auslastung (Langzeitaufenthalt)75.2 %99.2 %
Personal je Pflegeplatz1.51.1
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage1.30.8
Durchschnittsalter bei Eintritt84.9 Jahre82.5 Jahre
Personalfluktuation25 %40.7 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)452 Tage789 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)10.78.4

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Waadt mit den nächstliegenden Kosten

Le Parc SA - Domaine de la Gracieuse (Lonay) 591 CHF 20 CHF weniger
Fondation du Levant - EPSM Soleil Levant (Lausanne) 554 CHF 57 CHF weniger
EPSM Maison Béthel - Fondation Praz-Soleil (Blonay) 507 CHF 104 CHF weniger
Institution de Lavigny - Site de Plein Soleil (Lausanne) 721 CHF 110 CHF mehr

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Aktiengesellschaft) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Waadt →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04