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Tertianum Residenz Horgen

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 552 CHF, 155 CHF über dem Median des Kantons (397 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 297 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 21 Plätze, im Jahresmittel zu 90.5 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1.9 Stellen je Platz, gegenüber 1.1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 87.5 Jahre ein und bleiben 89 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Zürich.

AdresseAsylstrasse 18, 8810 Horgen
GemeindeHorgen · 8810
KantonZürich
RechtsformEinzelfirma
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag552 CHF397 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag297 CHF166 CHF
Hotelleriekosten pro Tag248 CHF167 CHF
Plätze (alle Kategorien)2154
Auslastung (Langzeitaufenthalt)90.5 %94 %
Personal je Pflegeplatz1.91.1
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage1.81.2
Durchschnittsalter bei Eintritt87.5 Jahre83.6 Jahre
Personalfluktuation133.3 %44.7 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)89 Tage753 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)7.15.8

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Zürich mit den nächstliegenden Kosten

Alterswohngemeinschaft Freiblick Baugenossenschaft Freiblick (Zürich) 551 CHF 1 CHF weniger
Residenz Neumünster Park (Zollikerberg) 556 CHF 4 CHF mehr
Krankenstation Friesenberg (Zürich) 547 CHF 5 CHF weniger
KZU Pflegezentrum Bächli (Bassersdorf) 557 CHF 5 CHF mehr
Seewadel - Zentrum für Gesundheit und Alter (Affoltern am Albi) 560 CHF 8 CHF mehr

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Einzelfirma) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Zürich →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04