EMS Suisse

StartseiteSt. Gallen → Tertianum Wismetpark

Tertianum Wismetpark

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 313 CHF, 8 CHF über dem Median des Kantons (305 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 140 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 43 Plätze, im Jahresmittel zu 97.1 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1.1 Stellen je Platz, gegenüber 0.9 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 82.2 Jahre ein und bleiben 756 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons St. Gallen.

AdresseWismetstrasse 6, 8872 Weesen
GemeindeWeesen · 8872
KantonSt. Gallen
RechtsformAktiengesellschaft
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag313 CHF305 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag140 CHF136 CHF
Hotelleriekosten pro Tag116 CHF136 CHF
Plätze (alle Kategorien)4361
Auslastung (Langzeitaufenthalt)97.1 %94.75 %
Personal je Pflegeplatz1.10.9
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage0.70.9
Durchschnittsalter bei Eintritt82.2 Jahre83.2 Jahre
Personalfluktuation20.7 %39.1 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)756 Tage932 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)5.75.2

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime St. Gallen mit den nächstliegenden Kosten

Stiftung VitaTertia Gerbhof und Weiher (Gossau) 312 CHF 1 CHF weniger
Wohnheim Eggfeld (Wil) 312 CHF 1 CHF weniger
GHG Rosenberg (St. Gallen) 314 CHF 1 CHF mehr
Rajovita Alters- und Pflegeheim Meienberg (Jona) 315 CHF 2 CHF mehr
Zentrum im Städtli (Berneck) 310 CHF 3 CHF weniger

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Aktiengesellschaft) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime St. Gallen →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04