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Viva Luzern Staffelnhof

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 350 CHF, 23 CHF über dem Median des Kantons (327 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 143 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 174 Plätze, im Jahresmittel zu 97.2 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1 Stellen je Platz, gegenüber 1.1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 82.3 Jahre ein und bleiben 1'286 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Luzern.

AdresseStaffelnhofstrasse 60, 6015 Luzern
GemeindeLuzern · 6015
KantonLuzern
RechtsformAktiengesellschaft
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag350 CHF327 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag143 CHF128 CHF
Hotelleriekosten pro Tag140 CHF121.5 CHF
Plätze (alle Kategorien)17464
Auslastung (Langzeitaufenthalt)97.2 %95.65 %
Personal je Pflegeplatz11.1
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage1.11.1
Durchschnittsalter bei Eintritt82.3 Jahre83.25 Jahre
Personalfluktuation23 %37.35 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)1'286 Tage889 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)65.8

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Luzern mit den nächstliegenden Kosten

Alters- und Pflegeheim Fläckematte (Rothenburg) 351 CHF 1 CHF mehr
Alterssiedlung Root, Unterfeld (Root) 345 CHF 5 CHF weniger
Alters- und Gesundheitszentrum Adligenswil AG (Adligenswil) 355 CHF 5 CHF mehr
Landgut Unterlöchli Alters- und Pflegeheim (Luzern) 343 CHF 7 CHF weniger
Viva Luzern Tribschen (Luzern) 342 CHF 8 CHF weniger

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Aktiengesellschaft) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Luzern →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04