EMS Suisse

StartseiteZug → VIVIVA Baar AG

VIVIVA Baar AG

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 327 CHF, 21 CHF unter dem Median des Kantons (348 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 160 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 157 Plätze, im Jahresmittel zu 99.2 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1 Stellen je Platz, gegenüber 1.1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 82.8 Jahre ein und bleiben 1'418 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Zug.

AdresseBahnhofstrasse 12, 6340 Baar
GemeindeBaar · 6340
KantonZug
RechtsformAktiengesellschaft
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag327 CHF348 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag160 CHF151 CHF
Hotelleriekosten pro Tag172 CHF156 CHF
Plätze (alle Kategorien)15770
Auslastung (Langzeitaufenthalt)99.2 %99.5 %
Personal je Pflegeplatz11.1
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage0.91
Durchschnittsalter bei Eintritt82.8 Jahre83.7 Jahre
Personalfluktuation32.4 %35.1 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)1'418 Tage939 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)5.25.8

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Zug mit den nächstliegenden Kosten

Alterswohnheim Mütschi (Walchwil) 324 CHF 3 CHF weniger
Seniorenzentrum Weiherpark (Steinhausen) 320 CHF 7 CHF weniger
Alterszentrum Dreilinden (Rotkreuz) 335 CHF 8 CHF mehr
Seniorenzentrum Mülimatt (Oberwil b. Zug) 341 CHF 14 CHF mehr
Alterszentren Zug Zentrum Neustadt (Zug) 348 CHF 21 CHF mehr

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Aktiengesellschaft) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Zug →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04