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Wiitsicht - Pflegewohngruppe für Menschen mit Demenz

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 489 CHF, 184 CHF über dem Median des Kantons (305 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 109 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 29 Plätze, im Jahresmittel zu 110.3 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1 Stellen je Platz, gegenüber 0.9 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 75.8 Jahre ein und bleiben 656 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons St. Gallen.

AdresseHauptstrasse 88, 9477 Trübbach
GemeindeTrübbach · 9477
KantonSt. Gallen
RechtsformStiftung (Art. 80 ff. ZGB)
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag489 CHF305 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag109 CHF136 CHF
Hotelleriekosten pro Tag130 CHF136 CHF
Plätze (alle Kategorien)2961
Auslastung (Langzeitaufenthalt)110.3 %94.75 %
Personal je Pflegeplatz10.9
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage1.90.9
Durchschnittsalter bei Eintritt75.8 Jahre83.2 Jahre
Personalfluktuation61.8 %39.1 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)656 Tage932 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)9.15.2

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime St. Gallen mit den nächstliegenden Kosten

Pflege und Hospiz im Werdenberg (Grabs) 464 CHF 25 CHF weniger
Pflegezentrum Fürstenau Thurvita AG (Wil) 419 CHF 70 CHF weniger
Rajovita Alters- und Pflegeheim Bühl (Jona) 402 CHF 87 CHF weniger
Alters- und Pflegeheim Bürgerspital (Rapperswil) 612 CHF 123 CHF mehr
Hospiz St. Gallen (St. Gallen) 720 CHF 231 CHF mehr

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Stiftung (Art. 80 ff. ZGB)) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime St. Gallen →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04