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Wohn- und Pflegezentrum Lippenrüti

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 307 CHF, 20 CHF unter dem Median des Kantons (327 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 119 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 62 Plätze, im Jahresmittel zu 98.8 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1.1 Stellen je Platz, gegenüber 1.1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 84.7 Jahre ein und bleiben 637 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Luzern.

AdresseLippenrütiweg 1, 6206 Neuenkirch
GemeindeNeuenkirch · 6206
KantonLuzern
RechtsformGemeindeverwaltung
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag307 CHF327 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag119 CHF128 CHF
Hotelleriekosten pro Tag116 CHF121.5 CHF
Plätze (alle Kategorien)6264
Auslastung (Langzeitaufenthalt)98.8 %95.65 %
Personal je Pflegeplatz1.11.1
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage1.11.1
Durchschnittsalter bei Eintritt84.7 Jahre83.25 Jahre
Personalfluktuation30.2 %37.35 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)637 Tage889 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)6.25.8

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Luzern mit den nächstliegenden Kosten

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Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach öffentlichem Recht

Nach ihrer Rechtsform (Gemeindeverwaltung) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem öffentlichen Recht: Der Aufenthaltsvertrag richtet sich dann nach den Reglementen des Gemeinwesens, nicht nach Art. 404 OR.

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

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Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04