EMS Suisse

StartseiteAargau → Zentrum Aettenbühl

Zentrum Aettenbühl

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 369 CHF, 47.5 CHF über dem Median des Kantons (321.5 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 109 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 67 Plätze, im Jahresmittel zu 68 % belegt. Die Betreuung liegt bei 0.7 Stellen je Platz, gegenüber 1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 84.4 Jahre ein und bleiben 736 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Aargau.

AdresseAettenbühl 2, 5643 Sins
GemeindeSins · 5643
KantonAargau
RechtsformStiftung (Art. 80 ff. ZGB)
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag369 CHF321.5 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag109 CHF141 CHF
Hotelleriekosten pro Tag195 CHF148 CHF
Plätze (alle Kategorien)6764
Auslastung (Langzeitaufenthalt)68 %96.15 %
Personal je Pflegeplatz0.71
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage0.61.05
Durchschnittsalter bei Eintritt84.4 Jahre83.6 Jahre
Personalfluktuation26.7 %42.7 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)736 Tage797.5 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)5.15.7

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Aargau mit den nächstliegenden Kosten

Prosenio Bethesda Alterszentren (Ennetbaden) 367 CHF 2 CHF weniger
Gesundheitszentrum Fricktal AG - Pflegeheime (Rheinfelden) 373 CHF 4 CHF mehr
Alters- und Pflegeheim Schenkenbergertal (Schinznach-Dorf) 364 CHF 5 CHF weniger
Alterszentrum Suhrhard AG (Buchs) 374 CHF 5 CHF mehr
Stiftung Alterszentrum Lindenhof (Oftringen) 361 CHF 8 CHF weniger

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Stiftung (Art. 80 ff. ZGB)) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Aargau →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04