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Aareperle Zentrum der Begegnung Pflege und Betreuung

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 281 CHF, 40.5 CHF unter dem Median des Kantons (321.5 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 148 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 87 Plätze, im Jahresmittel zu 99.5 % belegt. Die Betreuung liegt bei 0.9 Stellen je Platz, gegenüber 1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 85 Jahre ein und bleiben 1'513 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Aargau.

AdresseHauptstrasse 60, 5312 Döttingen
GemeindeDöttingen · 5312
KantonAargau
RechtsformKörperschaft des öffentlichen Rechts
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag281 CHF321.5 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag148 CHF141 CHF
Hotelleriekosten pro Tag154 CHF148 CHF
Plätze (alle Kategorien)8764
Auslastung (Langzeitaufenthalt)99.5 %96.15 %
Personal je Pflegeplatz0.91
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage0.91.05
Durchschnittsalter bei Eintritt85 Jahre83.6 Jahre
Personalfluktuation28.5 %42.7 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)1'513 Tage797.5 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)3.85.7

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Aargau mit den nächstliegenden Kosten

Alters- und Pflegeheim Sunnhalde (Untersiggenthal) 280 CHF 1 CHF weniger
Suhrental Alterszentrum (Schöftland) 284 CHF 3 CHF mehr
Senevita am Maiegrüen (Hägglingen) 284 CHF 3 CHF mehr
Maria Bernarda-Heim (Auw) 285 CHF 4 CHF mehr
Alterszentrum mittleres Wynental (Oberkulm) 275 CHF 6 CHF weniger

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach öffentlichem Recht

Nach ihrer Rechtsform (Körperschaft des öffentlichen Rechts) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem öffentlichen Recht: Der Aufenthaltsvertrag richtet sich dann nach den Reglementen des Gemeinwesens, nicht nach Art. 404 OR.

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Aargau →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04