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Senevita am Maiegrüen

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 284 CHF, 37.5 CHF unter dem Median des Kantons (321.5 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 145 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 50 Plätze, im Jahresmittel zu 95.8 % belegt. Die Betreuung liegt bei 0.9 Stellen je Platz, gegenüber 1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 84.3 Jahre ein und bleiben 651 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Aargau.

AdresseGeissmann-Ackermann-Strasse 12, 5607 Hägglingen
GemeindeHägglingen · 5607
KantonAargau
RechtsformVerein (politisch, religiös usw.)
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag284 CHF321.5 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag145 CHF141 CHF
Hotelleriekosten pro Tag166 CHF148 CHF
Plätze (alle Kategorien)5064
Auslastung (Langzeitaufenthalt)95.8 %96.15 %
Personal je Pflegeplatz0.91
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage1.11.05
Durchschnittsalter bei Eintritt84.3 Jahre83.6 Jahre
Personalfluktuation51.2 %42.7 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)651 Tage797.5 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)5.45.7

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Aargau mit den nächstliegenden Kosten

Suhrental Alterszentrum (Schöftland) 284 CHF
Maria Bernarda-Heim (Auw) 285 CHF 1 CHF mehr
Seniorenzentrum Hardmatt (Strengelbach) 286 CHF 2 CHF mehr
Aareperle Zentrum der Begegnung Pflege und Betreuung (Döttingen) 281 CHF 3 CHF weniger
Alters- und Pflegeheim Sunnhalde (Untersiggenthal) 280 CHF 4 CHF weniger

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Verein (politisch, religiös usw.)) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Aargau →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04